Vor dem Hintergrund einer langen Debatte über Fehlverhalten bei der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pharma-Unternehmen sowie der Vermarktung von Arzneimitteln haben die Mitglieder des Verbands der Forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) einen Kodex beschlossen, dessen Einhaltung von der Freiwilligen Selbstkontrolle Arzneimittelindustrie e. V. kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert wird. Vier Prinzipien prägen den Kodex:
- Trennung: Eine Kooperation muss von einer konkreten Verordnungsentscheidung des Arztes getrennt sein; die Therapiefreiheit und -verantwortung des Arztes darf nicht beeinträchtigt werden.
- Transparenz: Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Herstellern muss transparent sein. Mit dem europäischen Kodex, dessen Umsetzung derzeit von den Unternehmen vorbereitet wird, geschieht eine weitere Konkretisierung der Transparenz.
- Dokumentation: Kooperationen müssen immer schriftlich fixiert sein.
- Äquivalenz: Das gezahlte Fördergeld muss in einem angemessenen Verhältnis zum Projekt stehen.
Bewerber/Bewerberinnen sind damit einverstanden, dass die Zuwendungen im Rahmen des Deutschen Förderprogramms für Augenheilkunde gemäß vfa-Kodex bekannt gemacht werden.