Bayer ist spätestens zehn Monate nach Beendigung des wissenschaftlichen Forschungsprojekts ein Schlussbericht vorzulegen.
Der Schlussbericht soll, je nach Projektart,
- den Projektverlauf sowie für das Vorhaben besonders förderliche oder hemmende Umstände darstellen;
- die Ergebnisse – auch verglichen mit den ursprünglichen Zielen, ggf. mit Hinweisen auf weiterführende Fragestellungen, Möglichkeiten der Verwertbarkeit oder Anwendung und des voraussichtlichen Nutzens beschreiben und bewerten;
- eine Stellungnahme enthalten, ob die Ergebnisse wirtschaftlich verwertbar sind und eine solche Verwertung zu erwarten ist;
- sonstige für die Bewertbarkeit der Förderung wichtige Umstände mitteilen;
- auf bereits erfolgte oder geplante Veröffentlichungen der Ergebnisse hinweisen.
Der Schlussbericht enthält außerdem eine „Kurzfassung“ (ca. 1 Seite) mit Darstellung der wesentlichen Ergebnisse.
Über diese Berichtspflichten hinaus ist Der*Die Fördersummenempfänger*in verpflichtet, Bayer unaufgefordert über Ereignisse zu unterrichten, die das Vorhaben wesentlich beeinflussen. Das ist z.B. der Fall, wenn ein(e) am Projekt maßgeblich Beteiligte(r) die Forschungsinstitution verlässt, die Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens sich nachteilig verändern oder die Erreichung der Ziele durch sonstige Umstände gefährdet erscheint.